Alter: Ohne Begleitperson ist das Fahrradfahren erst für Kinder ab zwölf Jahren bzw. wenn sie einen Radfahrausweis besitzen ab zehn Jahren, erlaubt.
Helmpflicht: Seit 2011 gilt diese für Kinder unter zwölf Jahren. Und zwar nicht nur, wenn sie selber fahren, sondern auch, wenn sie im Kindersitz oder im Fahrradanhänger sitzen.
Vorrang: Dieser bezieht sich nur auf Radfahranlagen. Sobald diese verlassen werden, sind sie wartepflichtig.
Geschwindigkeitsbegrenzung: Es gelten die allgemeinen Geschwindigkeitsbeschränkungen. Generell wird eine den Umständen “angepasste” Geschwindigkeit empfohlen. Radfahrerüberfahrten darf man sich mit einer Geschwindigkeit von höchstens zehn km/h nähern.
Alkohol: Für Fahrradfahrer sind Werte von bis zu 0,8 Promille erlaubt. Allerdings nur so lange nicht gleichzeitig eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer und den Betroffen selbst besteht. Schon ab 0,5 Promille darf die Exekutive im Fall einer Gefährdung die Weiterfahrt untersagen und das Rad beschlagnahmen. Bei höheren Blutalkoholwerten sind auch Geldstrafen möglich, welche zwischen 800 und 5.900 Euro liegen.
Telefonieren: Telefonieren ist mit Freisprecheinrichtung erlaubt. Nicht zulässig ist daher das Abhören der Mailbox oder das Schreiben von Nachrichten.
Nebeneinander fahren: Grundsätzlich ist Nebeneinanderfahren verboten. Es gibt jedoch Ausnahmen, wie zB. in Begegnungszonen, auf Radwegen, in Wohnstraßen und auf Fahrradstraßen. Ist in einer Fußgängerzone das Radfahren explizit erlaubt, darf man auch hier Seite an Seite unterwegs sein. Eine zusätzliche Sonderregelung gilt für Rennradfahrer: Diese dürfen im Rahmen von Trainingsfahrten auf allen Straßen nebeneinander fahren.
Unfälle und gesetzliche Versicherung: Eine Haftpflichtversicherung ist grundsätzlich nicht Pflicht. Für den Fall eines Unfalles haftet man aber auch ohne Versicherung, was sehr teuer werden kann. Es gibt jedoch Haushaltsversicherungen, in denen eine private Haftpflichtversicherung inkludiert ist. Auch der Abschluss einer privaten Unfallversicherung ist empfehlenswert, da die gesetzliche Unfallversicherung nur Arbeitsunfälle abdeckt.