An­sprüche aus einem Ver­kehrs­unfall

Aufgrund eines Verkehrsunfalles können zahlreiche Schäden entstehen, die von dem Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung zu tragen sind. Um entsprechende Schadenersatzansprüche geltend machen zu können, ist es sinnvoll, Lichtbilder der Fahrzeuge in Endposition anzufertigen und die Polizei zu rufen. Letzteres ist insbesondere im Falle einer Körperverletzung wichtig. Aber auch, wenn es sich lediglich um einen Sachschaden handelt, hat die Polizei einzuschreiten – verrechnet hierfür aber die sog. Blaulichtsteuer in der Höhe von Euro 36,00.
Neben Ersatzansprüchen in Bezug auf körperliche Schäden bzw. Schmerzengeld können natürlich auch Sachschäden, wie Reparaturkosten oder Wertminderung geltend gemacht werden. Darüber hinaus auch ein allfälliger Verdienstentgang, Pflegekosten, Kosten einer (fiktiven) Haushaltshilfe etc. Für den Fall, dass Spät und/oder Dauerfolgen nicht ausgeschlossen werden können, empfiehlt es sich auch, die Feststellung der Haftung für künftige Schäden, die aus dem gegenständlichen Unfallereignis resultieren, zu begehren. Unterlässt man dies, verjähren die Ansprüche nämlich binnen 3 Jahren.