Partner­schafts­vertrag

Vermögensrechtliche Folgen bei der Trennung von Lebensgefährten
Im Gegensatz zur Ehe sind die vermögensrechtlichen Folgen bei Auflösung einer Lebensgemeinschaft gesetzlich nicht geregelt. Daher stellt sich in diesem Fall häufig die Frage nach den vermögensrechtlichen Konsequenzen einer Trennung.
Im rechtlichen Sinn liegt eine nicht eheliche Lebensgemeinschaft dann vor, wenn diese eheähnlich ist, eine gewisse Dauer sowie Elemente einer Wohn-, Wirtschafts- und Geschlechtsgemeinschaft aufweist.
Im Gegensatz zur Ehe kann eine nichteheliche Lebensgemeinschaft jederzeit beendet, werden, weshalb es Sinn macht, vor oder zumindest während einer Lebensgemeinschaft einen Partnerschaftsvertrag zu schließen, in welchem die vermögensrechtlichen Konsequenzen geregelt werden.
In diesem Vertrag können einvernehmlich Regelungen, beispielsweise bezüglich der Wohnung, der getätigten Investitionen, der Lebenserhaltungskosten, der Mitarbeit im Betrieb, der Haustiere, Unterhalt und/oder Ausgleichzahlung, Kindererziehung, Haushaltsführung, Inventar etc. getroffen werden.
Damit kann man sich sehr häufig langwierige und kostenintensive Gerichtsverfahren ersparen.