Raser­paket

Seit 1.9.2021, gelten härtere Strafen. Im Rahmen des sog. “Raserpakets” wurden Änderungen in der Straßenverkehrsordnung und im Führerscheingesetz vorgenommen.
Diese beziehen sich vor allem auf die massive Überschreitung der Tempolimits im Ortsgebiet und auf Freilandstraßen.
Es drohen daher u.a. höhere Geldstrafen, nämlich bis zu EUR 5.000 (zuvor EUR 2.180). Wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als 30 km/h überschreitet, muss mit einer Strafe von mindestens EUR 150,00 (bisher EUR 70,00) rechnen. Wer im Ortsgebiet die Geschwindigkeit um mehr als 40 km/h oder außerhalb des Ortsgebietes um mehr als 50 km/h überschreitet, muss in Hinkunft mind. EUR 300,00 anstelle EUR 150,00 an Strafe bezahlen. Darüber hinaus muss man – wenn man die vorgeschriebene Geschwindigkeit im Ortsgebiet oder Freiland massiv überschreitet – mit einem längeren Führerscheinentzug rechnen.
Wurde eine Übertretung begangen, läuft der Vermerk im Führerscheinregister erst nach vier Jahren ab. Erst nach diesem Zeitpunkt gilt eine gleichartige Übertretung wieder als “erstmalig”.